BSV / Wanderimker

Bei Einwanderung (in den Bezirk des Bezirksimkerverein Stockach e.V.) ist die unverzügliche Meldung  mit Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnis gemäß der aktuellen Bienenseuchenverordnung (§5) zwingend notwendig.

Bitte wenden Sie sich vor oder unverzüglich nach der Einwanderung beim zuständigen BSV oder per E-Mail an die Vorstandschaft.

Die Liste der BSV´s und deren Zuständigkeitsgebiete finden Sie hier